Auftragsverarbeitung in der Mäuschen App
Wenn die Daten betreuter Kinder über die Software einer externen Firma wie der Mäuschen App verwaltet werden, muss deine Einrichtung mit dieser Firma einen so genannten Auftrags(daten)verarbeitungsvertrag abschließen, kurz AV-Vertrag. Sinn und Zweck ist es kurz gesagt, vertraglich sicherzustellen, dass wir die Daten mindestens mit der gleichen Sorgfalt wie deine Einrichtung verwalten. Deine Einrichtung ist dabei die Auftraggeberin und wir sind die Auftragnehmer.
Es ist übliche Praxis, dass der Vertragsentwurf vom Dienstleister und nicht von der Auftraggeberin erstellt wird, da der Dienstleister natürlich den Charakter seiner Lösung und Verarbeitung am besten beschreiben kann. Abgesehen von Lösungs-spezifischen Angaben werden sowieso etablierte Standardvertragsklauseln verwendet, um euren Datenschutzverantwortlichen die Prüfung möglichst einfach zu machen.
Oben auf dieser Seite findest du unseren Vertragsentwurf. Üblicherweise senden wir der verantwortlichen Ansprechperson deiner Einrichtung diesen Entwurf wenige Tage nach eurer Registrierung zu, mit einem Link zur Online-Unterzeichnung. Falls du unsicher bist, ob ihr den Vertrag bereits erhalten und unterzeichnet habt, wende dich jederzeit gerne an unseren Support.
Alternativ lade dir den Vertrag hier herunter, fülle ihn an den gekennzeichneten Stellen mit den Informationen deiner Einrichtung aus und sende ihn uns unterzeichnet zurück – entweder gescannt per Email oder an
Mäuschen GmbH
Paul-Ehrlich-Str. 7
79106 Freiburg
Ergänzend zum AV-Vertrag findest du oben unser „TOM“ Dokument, welches unsere Maßnahmen zum Schutz der Daten auflistet. Dies ist ein etablierter Anhang zum AV-Vertrag, der nicht unterzeichnet und zurück gesendet werden muss. Sofern du die Unterlagen intern zur Prüfung einer / einem Datenschutzbeauftragten gibst, kennt diese:r normalerweise beide Dokumenttypen – AV-Vertrag und TOM – und weiß, wie sie zu prüfen sind.